NFTs aus juristischer Sicht

NFT EY Law Finance performance rechtsberatung - NFTs in Österreich

Unsere Legal Experten Rechtsanwalt Dr. Martin Hanzl und Rechtsanwaltsanwärter Alexander Glaser geben hier im folgenden Artikel Antworten auf rechtliche Fragen zu NFTs und zur Blockchain Technologie in Österreich:

Was sind Smart Contracts eigentlich?

Vorab: Das jeweils geltende (Zivil-)Recht ist auch auf Applikationen auf der Blockchain anwendbar. Daher ist die Frage, ob Smart Contracts „Verträge“ sind oder nicht, für Österreich nach österreichischem Zivilrecht zu lösen.

Rein technisch betrachtet sind Smart Contracts nicht mehr als ein simpler Code, der automatisiert Reaktionen auf externe Ereignisse auslösen kann (sog. Wenn-dann-Bedingungen). Ob diese Wenn-dann-Bedingung zivilrechtlich relevant ist, hängt davon ab, ob bzw. was dadurch ausgedrückt wird.

  • Automatisieren Smart Contracts lediglich bestimmte Prozesse, dann entfalten sie oftmals keine rechtliche Bindung, sondern bilden nur einen bestimmten Vertrag ab.
  • Repräsentieren Smart Contracts aber auch die Willensübereinkunft zwischen zwei Personen (etwa weil durch die Ablage eines Smart Contracts auf einer Blockchain ein Angebot zum Kauf von Tokens abgegeben wird), können sie zivilrechtlich relevant und ggf. auch „wirkliche“ Verträge im Sinne des Zivilrechts sein.

Was sind NFTs juristisch betrachtet?

NFTs basieren auf der Blockchain-Technologie und verkörpern gewisse Rechte. Sie sind – im Gegensatz zu fungible Token – nicht frei austauschbar. Bei NFTs handelt es sich um digitale Unikate, die nur einmal auf der jeweiligen Blockchain existieren. Dem gegenüber sind fungible Token – etwa Ether oder Bitcoin – in größerer Anzahl und in gleicher Gestalt verfügbar. Ein Bitcoin unterscheidet sich inhaltlich nicht von einem anderen. 

Aus juristischer Perspektive interessant ist, dass NFTs gewisse Rechte verkörpern. Abhängig davon welche Rechte durch einen NFT – oder einen anderen Token – repräsentiert werden, können sich aufsichtsrechtliche Anforderungen ergeben. Die Einhaltung dieser wird von der österreichischen Finanzmarktaufsicht („FMA„) überprüft (siehe Punkt 2). Neben aufsichtsrechtlichen Themen ziehen NFTs auch weitere Fragen nach sich, etwa welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Kauf eines NFTs verbunden sind (siehe dazu unter Punkt 3). Gegebenenfalls können auch Anti-Geldwäsche Verpflichtungen auf NFTs im Kunstbereich anwendbar sein. Abhängig davon, ob ein (Open Source) Template eines Smart Contracts für die Erstellung eines NFT verwendet wird, oder ein eigener Smart Contract programmiert wird, könnten sich weitere (urheberrechtliche) Fragen stellen.

Wenn ich im Metaverse Land als NFT kaufe, bin ich wirklich Eigentümer:in wie bei einem realen Grundstück?

Das Metaverse ist ein neu geschaffener virtueller Raum und soll nicht die reale Welt eins zu eins nachbilden. Grundstücke im Metaverse existieren daher in der Regel nur im Metaverse und nicht in der Realität. In Österreich wird Eigentum durch eine Eintragung in das öffentliche Grundbuch begründet. Ein Pendant dazu gibt es im Metaverse — noch — nicht. Vielmehr ist es in der Regel so, dass das jeweilige digitale Grundstück durch einen Non-Fungible Token (NFTs) dargestellt wird.

Die Frage, ob man „Eigentümer:in“ des Grundstückes ist, kann daher zur Frage führen, ob man „Eigentümer:in“ des das Grundstück repräsentierenden NFT ist. Ob ein Eigentumserwerb über unkörperliche Sachen möglich ist, ist für das österreichische Recht im Detail noch nicht geklärt. Es zeigen sich aber bereits internationale Tendenzen, die auch die Eigentumsschaffung im Metaverse (also Eigentum über NFTs) zulassen. Aus unserer Sicht ist das auch für das österreichische Recht gut vertretbar.

Dieser Beitrag unserer EY Law New Technology Experten ist im aktuellen EY Finance & Performance Magazine erschienen, das Sie hier kostenlos als PDF downloaden können.

Kontaktieren Sie unsere Digital Law Expert:innen bei Fragen in Zusammmenhang mit NFTs, Blockchain Technologien und dem Metaverse!

Hanzl Martin, Rechtsanwalt für Krypto, Blockchain, IoT, Smart Contracts, Lawyer für Fintechs un startups in Österreich

Dr. Martin Hanzl

Rechtsanwalt bei EY Law | Head of New Technologies
martin.hanzl@eylaw.at

EY Law Glaser Alexander Rechtsanwalt Krypto Austria Digital Law fintech

Mag. Alexander Glaser

Rechtsanwaltsanwärter bei EY Law | New Tech Experte
alexander.glaser@eylaw.at

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