Unsere Legal Experten geben hier Antworten auf zwei wichtige Fragen zu NFTs.
Was sind Smart Contracts eigentlich?
Vorab: Das jeweils geltende (Zivil-)Recht ist auch auf Applikationen auf der Blockchain anwendbar. Daher ist die Frage, ob Smart Contracts „Verträge“ sind oder nicht, für Österreich nach österreichischem Zivilrecht zu lösen.
Rein technisch betrachtet sind Smart Contracts nicht mehr als ein simpler Code, der automatisiert Reaktionen auf externe Ereignisse auslösen kann (sog. Wenn-dann-Bedingungen). Ob diese Wenn-dann-Bedingung zivilrechtlich relevant ist, hängt davon ab, ob bzw. was dadurch ausgedrückt wird.
- Automatisieren Smart Contracts lediglich bestimmte Prozesse, dann entfalten sie oftmals keine rechtliche Bindung, sondern bilden nur einen bestimmten Vertrag ab.
- Repräsentieren Smart Contracts aber auch die Willensübereinkunft zwischen zwei Personen (etwa weil durch die Ablage eines Smart Contracts auf einer Blockchain ein Angebot zum Kauf von Tokens abgegeben wird), können sie zivilrechtlich relevant und ggf. auch „wirkliche“ Verträge im Sinne des Zivilrechts sein.
Wenn ich im Metaverse Land als NFT kaufe, bin ich wirklich Eigentümer:in wie bei einem realen Grundstück?
Das Metaverse ist ein neu geschaffener virtueller Raum und soll nicht die reale Welt eins zu eins nachbilden. Grundstücke im Metaverse existieren daher in der Regel nur im Metaverse und nicht in der Realität. In Österreich wird Eigentum durch eine Eintragung in das öffentliche Grundbuch begründet. Ein Pendant dazu gibt es im Metaverse — noch — nicht. Vielmehr ist es in der Regel so, dass das jeweilige digitale Grundstück durch ein Non-Fungible Token (NFT) dargestellt wird.
Die Frage, ob man „Eigentümer:in“ des Grundstückes ist, kann daher zur Frage führen, ob man „Eigentümer:in“ des das Grundstück repräsentierenden NFT ist. Ob ein Eigentumserwerb über unkörperliche Sachen möglich ist, ist für das österreichische Recht im Detail noch nicht geklärt. Es zeigen sich aber bereits internationale Tendenzen, die auch die Eigentumsschaffung im Metaverse (also Eigentum über NFTs) zulassen. Aus unserer Sicht ist das auch für das österreichische Recht gut vertretbar.
Dieser Beitrag unserer EY Law New Technology Experten ist im aktuellen EY Finance & Performance Magazine erschienen, das Sie hier kostenlos als PDF downloaden können.
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