Kartell- und Wettbewerbsrecht

Die Einhaltung der kartellrechtlichen Regeln ist eine Herausforderung für Unternehmen aller Größen und Wirtschaftszweige – nicht zuletzt aufgrund der hohen Regelungskomplexität und des zunehmenden Verfolgungsdrucks durch Wettbewerbsbehörden. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit kartellrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei Kooperationsvorhaben und im Rahmen von Unternehmenskäufen und Fusionen, ist daher für die Absicherung des Unternehmenserfolgs essenziell.

Ihre Ansprechpartner

Was EY Law für Sie tun kann

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend in allen kartell- und wettbewerbsrechtlichen Konstellationen des österreichischen und des europäischen Rechts, einschließlich Fusionskontrolle.

  • Beratung zu Joint Ventures und Kooperationsvorhaben
  • Beratung zur Ausgestaltung von Vertriebssystemen
  • Beratung über den Handlungsspielraum marktmächtiger Unternehmen (z.B. hinsichtlich Konditionen und Rabattsysteme)
  • Vertretung vor den österreichischen und europäischen Wettbewerbsbehörden und Gerichten, einschließlich Hausdurchsuchungen, Kronzeugenregelungen und Settlement-Verfahren
  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen infolge von kartellrechtlichen Verstößen
  • Beratung bei Unternehmenstransaktionen einschließlich Fusionskontrolle in Österreich und auf europäischer Ebene sowie Koordinierung in weiteren Ländern
  • Compliance-Beratung (z.B. Erstellung von Leitfäden, Durchführung von Inhouse-Schulungen)