Arbeitsrecht

Wir beraten Unternehmen weltweit in komplexen Fragestellungen im Arbeitsrecht. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Unternehmenserfolg langfristig zu sichern, und erarbeiten praxisorientierte Gesamtlösungen für alle arbeitsrechtlichen Aspekte, die im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen, Fusionen, Übernahmen und jeder Art von Businesstransformation auftreten.

Was EY Law für Sie tun kann

Um international wettbewerbsfähig zu bleiben und die Zielvorgaben zu erreichen, sollten Unternehmen ihre Betriebsabläufe kontinuierlich anpassen. Der Wandel ist damit zur einzigen Konstante geworden.

 

In dieser sich ständig verändernden, global vernetzten Wirtschaftswelt werden Personalfragen immer drängender, da in jedem Land andere Arbeits- und Beschäftigungsgesetze gelten.

 

Mehr denn je sollten Unternehmen diese Unterschiede verstehen und beachten, um ihre Risiken und Kosten in den Griff zu bekommen, mögliche Hürden aktiv zu identifizieren und ihre regionalen oder globalen Transformationsprojekte effizient, zeitnah und höchst flexibel umzusetzen.

 

Zu unseren Stärken und Schwerpunkten zählen insbesondere fachübergreifende M&A-Transaktionen, die wir mithilfe unserer crossfunktionalen Teams in allen Disziplinen meistern. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine geeignete Strategie – immer unter Berücksichtigung der relevanten rechtlichen, steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und taktischen Aspekte. Dadurch gewinnen Sie als unser Mandant eine abgestimmte und damit auch kompetitive Transaktionsunterstützung ohne Effizienzverluste.

So unterstützen wir Sie im Arbeitsrecht

Wir arbeiten eng mit den Teams von EY zusammen und nutzen ihre breite Erfahrung in den unterschiedlichsten Zuständigkeitsbereichen. Wir unterstützen die Unternehmensleitung bei Machbarkeitsstudien, dem Design, der Einführung und der Koordination internationaler Transformationsprojekte. Wir leiten Projektteams – bestehend aus erfahrenen Anwälten und Mitarbeitern des Projektmanagements – vor Ort, um Ihre Transformationsprojekte fristgerecht und kosteneffizient umzusetzen. Gleichzeitig beraten wir Sie bei den entscheidenden Compliance-Fragen, ob die örtlichen Arbeits- und Arbeitsrechtsvorschriften eingehalten werden.

 

Dabei greifen wir von Land zu Land auf ausführliche und ständig aktualisierte Informationen über Arbeits- und Beschäftigungsgesetze und über geeignete HR-Methoden zurück. Darüber hinaus haben wir jederzeit Zugang zu unserem Netzwerk lokaler Arbeitsrechtsanwälte. All dies erhöht den Koordinierungsgrad und die Stimmigkeit Ihres Transformationsprojekts, die zusammen mit einer stark reduzierten Reaktionszeit die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale auf dem heutigen Markt sind.

 

Unsere Leistungen im Detail:

  • Gestaltung von Beschäftigungsbedingungen, Arbeits-, Dienst- und Beraterverträgen sowie Arbeitszeitmodellen
  • Beratung bei grenzüberschreitender Mitarbeiterentsendung, Gestaltung von Verträgen und Richtlinien
  • Gestaltung von Vergütungsmodellen und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
  • Beratung hinsichtlich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen
  • Beratung zur Mitbestimmung im Aufsichtsrat
  • Arbeitsrechtliche Begleitung von Transaktionen und Reorganisationen
  • Betriebliche Altersversorgung, Outsourcing von Pensionsverpflichtungen
  • Prozessvertretung vor Arbeitsgerichten

Das Ergebnis

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht und weiteren Schwerpunkten stehen Ihnen weltweit zur Verfügung, wenn Sie Betriebsabläufe restrukturieren, Geschäftsbereiche grenzübergreifend ver- oder zukaufen, Machbarkeitsstudien durchführen oder HR-Entscheidungen treffen möchten. Multinational agierende Unternehmen können sich auf unser Wissen und unsere Erfahrungen im internationalen Recht verlassen.

Wir können Sie zum Design der Unternehmenstransformation und zu allen arbeitsrechtlichen Anforderungen, die im Zusammenhang damit auftreten, beraten. Damit können Sie Ihre Anforderungen an das Personalmanagement individuell gestalten und erhalten mehr Kontrolle über die Umsetzungs- und Ablaufplanung. 

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