Seit Juni 2022 gilt das neue europäische Vertriebskartellrecht. Die Eckpfeiler für Liefer- und Vertriebsvereinbarungen sind zwar unverändert, doch im Detail gibt es zahlreiche Neuerungen für die Vertragsbeziehungen zwischen Händlern und Lieferanten, die EY Law Rechtsanwalt David Konrath im Webinar des Handelsverbands vorstellen wird. Die Übergangsfrist für „Altverträge“ endet am 31. Mai 2023. Händler sollten daher jetzt ihre bestehenden Vereinbarungen auf Vereinbarkeit mit den neuen kartellrechtlichen Regeln prüfen.
Webinar der Handelsverband-Akademie
Am 25. April hält David Konrath, Rechtsanwalt bei EY Law – Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH, im Rahmen der Handelsverband-Akademie das Webinar ‚Update Vertriebskartellrecht – Was Händler wissen müssen‘. Das Webinar behandelt die wichtigsten kartellrechtlichen Neuerungen und Risikofelder für Händler. Im Anschluss an den Vortrag haben Teilnehmer:innen die Möglichkeit, Fragen an David Konrath zu stellen. Die Teilnahme am Webinar ist für alle KMU-Mitglieder und Partner des Handelsverbands kostenlos möglich.

Themenschwerpunkte
- Verbot der Preisbindung als Dauerbrenner – neue Klarstellungen und aktuelle Fallpraxis
- Exklusivität für Gebiete und Kundengruppen – Grenzen des Zulässigen
- Beschränkungen im Online-Vertrieb – Grundsatz der effektiven Internet-Nutzung
- Handelsvertreterverhältnisse – mehr Klarheit
- Informationsaustausch im dualen Vertrieb – neues Risikofeld

Rechtsanwalt, Kartell- und Wettbewerbsrecht
david.konrath@eylaw.at
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