Kartellrechtliche Hausdurchsuchung: Vorsorgemaßnahmen empfohlen!

Kartellrecht EY LAW: Unangekündigte Hausdurchsuchung in Östereich - so verhalten Sie sich als Unternehmer:in bei einer Hausdurchsuchung richtig!

Zunehmende Aktivität der Kartellbehörden bei Hausdurchsuchungen

Nach einer pandemiebedingten Unterbrechung haben die österreichischen und europäischen Kartellbehörden ihre Ermittlungstätigkeit im Lauf des letzten Jahres wieder voll aufgenommen und sind aktiver denn je, um den Wettbewerb vor Verzerrungen zu schützen – gerade auch angesichts der als Folge der Pandemie aufgetretenen Störungen globaler Lieferketten. Als schärfstes Mittel dient den Kartellbehörden die unangekündigte Durchsuchung von Unternehmensräumlichkeiten (Hausdurchsuchung, „Dawn Raid“).

Auch die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde setzt diese Ermittlungsmaßnahme ausgiebig ein, wie zuletzt Hersteller und Händler von Pellets sowie Unternehmen im Bereich der Abfallwirtschaft erfahren mussten.

Whistleblowing als verstärkender Faktor

Welcher Wirtschaftszweig als nächster in den Fokus der Kartellbehörden gelangen könnte, lässt sich naturgemäß nicht vorhersagen. Angesichts des verstärkten Schutzes von Hinweisgeber:innen durch die EU-Whistleblowing-Richtlinie steht den Kartellbehörden aber gewiss ein Anstieg an Verdachtsmeldungen bevor. Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde verfügt etwa bereits seit längerem über ein digitales Whistleblowing-System zur anonymen Meldung von Verdachtsfällen. Folglich ist auch weiterhin eine hohe Schlagzahl der Kartellbehörden bei Hausdurchsuchungen zu erwarten.

  • Lesen Sie hier mehr über Whistleblowing. Was Unternehmen jetzt umsetzen müssen!

Vorsorge treffen!

Das Verhalten des durchsuchten Unternehmens während einer Hausdurchsuchung hat entscheidende Bedeutung für den weiteren Verlauf eines allfälligen Geldbußenverfahrens. Es geht dabei um die Wahrung von Verteidigungsrechten, die mögliche Inanspruchnahme von Kronzeugenregelungen sowie Fragen der Kooperation mit der Behörde (z.B. Settlements). Neben der Beiziehung spezialisierter Kartellrechtsanwält:innen im Fall einer Hausdurchsuchung empfiehlt sich daher eine entsprechende Vorsorge im Unternehmen durch Schulung der Mitarbeiter:innen und Setzung von Verhaltensregeln für den Ernstfall.

Wir unterstützen Sie

Unsere EY Law Expert:innen für Kartellrecht unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung von präventiven Maßnahmen und Verhaltensregeln für den Fall einer Hausdurchsuchung in Ihrem Unternehmen. Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Beratungsangebot. Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Schulung
    Schulung Ihrer Mitarbeiter:innen zur Vermittlung richtigen Verhaltens im Rahmen von Hausdurchsuchungen;
  • Verhaltensleitfaden
    Erstellung und Implementierung eines Verhaltensleitfadens und Notfallplans für Hausdurchsuchungen unter Berücksichtigung der organisatorischen und räumlichen Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen;
  • Mock Dawn Raid
    Durchführung eines Mock Dawn Raid: Simulation einer Hausdurchsuchung in Ihrem Unternehmen zur Evaluierung des Schulungserfolgs und der Befolgung des Verhaltensleitfadens und Notfallplans.

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen im Kartell- und Wettbewerbsrecht

Unsere EY Law Expert:innen für Kartell- und Wettbewerbsrecht stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Rechtsanwalt EY Law David Konrath, Wettbewerbsrecht, Compliance Kartellrecht Österreich

Mag. David Konrath, LL.M.
Rechtsanwalt, Leiter Kartell- und Wettbewerbsrecht bei EY Law
T: +43 1 260 95 2288
M: david.konrath@eylaw.at

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