Webcast | Wenn der Whistleblower das Kartell aufdeckt | 13.07.2022

Webcast Whistleblowing Richtlinie Austria EY Law Rechtsanwälte

Die interne Aufarbeitung eines Hinweises unter aktuellen rechtlichen Entwicklungen.
13. Juli 2022, 14.00-15.00 Uhr | Webcast | Kartellrecht | Whistleblowing

Unsere EY Law & EY Expert:innen fassen für Sie in diesem Webcast zusammen, was bei der unternehmensinternen Aufarbeitung von Kartell-Verdachtsmeldungen aus rechtlicher und technischer Sicht zu beachten ist:

Hier können Sie den Webcast „Wenn der Whistleblower das Kartell aufdeckt“ vom 13. Juli 2022 on-Demand ansehen:

Was erwartet Sie im Webcast: Wenn der Whistleblower das Kartell aufdeckt?

  • Welche Neuerungen gibt es im Bereich des Kartellrechts in Österreich?
  • Welche neuen Anforderungen ergeben sich durch das HinweisgeberInnenschutzgesetz?
  • Welche Besonderheiten sind bei Hinweisen auf Kartellrechtsverstöße zu beachten?
  • Wie beurteilen Sie die Plausibilität eines eingehenden Hinweises?
  • Was ist bei der Kommunikation mit Hinweisgeber:innen zu beachten?
  • Welche Bedeutung hat die Kronzeugenregelung?
  • Welche Rolle spielt der eDiscovery Prozess bei Ihrer internen Untersuchung?

Im Anschluss stehen Ihnen die Vortragenden noch für eine Q&A-Session zur Verfügung.

Im Bereich des Kartellrechts hat sich in den letzten Monaten viel getan. Nach Ende der Corona-Lockdowns haben die Wettbewerbsbehörden ihre Ermittlungstätigkeit deutlich intensiviert. Außerdem gibt es rechtliche Neuerungen. Aufgrund der aktualisierten Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung sind seit 1. Juni 2022 geänderte kartellrechtliche Rahmenbedingungen für Vertriebs- und Dienstleistungsverträge zu beachten. Weitere Neuerungen haben sich durch das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz ergeben, das Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette bestimmte Verhaltensweisen verbietet.

Das EU Whistleblowing-Gesetz für Unternehmer:innen

Zugleich liegt seit 3. Juni 2022 der österreichische Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern vor („HinweisgeberInnenschutzgesetz“), dessen sachlicher Anwendungsbereich Verstöße gegen europäisches Kartellrecht umfasst. Das neue Gesetz verpflichtet Gesellschaften mit mindestens 50 Beschäftigten, einen internen Meldekanal zur Abgabe von Hinweisen einzurichten. Für Gesellschaften mit 50-249 Beschäftigten gilt eine verlängerte Frist bis 18. Dezember 2023.

Diese neuen gesetzlichen Regelungen werden dazu führen, dass Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften künftig leichter und dadurch voraussichtlich auch häufiger durch interne Hinweisgeber:innen aufgezeigt werden. In unserem Webcast zeigen wir anhand eines praxisnahen Fallbeispiels auf, welche Schritte Sie vom Eingang eines kartellbezogenen Hinweises bis hin zur Aufarbeitung des Falles ergreifen müssen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der technischen Unterstützung der rechtlichen Aufklärung anhand des eDiscovery Prozesses.

Haben Sie Fragen zum Kartellrecht oder wünschen Sie Unterstützung bei der Aufklärung von Verdachtsfällen?

Kontaktieren Sie unseren Experten für Kartell- und Wettbewerbsrecht:

Rechtsanwalt EY Law David Konrath, Wettbewerbsrecht, Compliance Kartellrecht Österreich
Mag. David Konrath, LL.M.

Rechtsanwalt bei EY Law | Kartell- und Wettbewerbsrecht
david.konrath@eylaw.at

EY Whistleblowing Tool

Das webbasierte EY Whistleblowing-System wurde von EY entwickelt und erfüllt sämtliche Mindestanforderungen der EU Whistleblowing-Richtlinie 2019/1937. Unser System bietet einen vertraulichen Meldekanal, bei dem Mitarbeiter:innen und Externe potenzielle Missstände einfach aufzeigen können. Dadurch können Sie Vorfälle zeitnah aufklären und Schäden begrenzen. Hier kommen Sie direkt zum EY Whistleblowing System

Mehr News

Nach oben scrollen