EY Law Austria begrüßt mit MMag. Lukas Straganz einen neuen Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht. Er wird den Wiener Standort künftig in der Erbringung arbeitsrechtlicher Beratungsleistungen verstärken und dabei seine Expertise im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht einbringen.
Verstärkung mit Expertise im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht
Zuletzt war Straganz als Rechtsanwalt in einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Boutique-Kanzlei tätig, wo er Unternehmen umfassend im Arbeitsrecht beriet. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassten insbesondere die laufende Beratung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, die Erstellung und Verhandlung von Dienstverträgen sowie Vergütungsmodellen sowie die Vertretung von Mandant:innen vor Gericht.
„Ich freue mich sehr, nun Teil von EY Law zu sein und meine Erfahrung im Arbeitsrecht in ein interdisziplinäres Umfeld einzubringen. Besonders spannend finde ich die Möglichkeit, arbeitsrechtliche Fragestellungen gemeinsam mit anderen Fachbereichen zu denken und für Mandant:innen praxisnahe und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln“, so Lukas Straganz zu seinem Einstieg.
Arbeitsrecht als zentraler Baustein unternehmerischer Beratung
Die arbeitsrechtliche Praxis von EY Law Austria berät nationale und internationale Unternehmen schwerpunktmäßig in Transformations- und Veränderungssituationen. Ein Fokus liegt auf der arbeitsrechtlichen Begleitung von Restrukturierungen, Reorganisationen und Transaktionen, einschließlich arbeitsrechtlicher Due Diligence, Post Merger Integration und Betriebsübergängen.
„Mit Lukas Straganz gewinnen wir einen erfahrenen Kollegen, der unser arbeitsrechtliches Team fachlich hervorragend ergänzt. Seine breite Expertise im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie seine Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Prozessführung sind eine wertvolle Bereicherung für unsere Beratungspraxis“, betont Helen Pelzmann, Partnerin bei EY Law und verantwortlich für den Bereich Arbeitsrecht.
Breites Beratungsspektrum und zunehmende regulatoirsche Anforderungen
Darüber hinaus prägen grenzüberschreitende Mandate zu internationalen Beschäftigungsstrukturen, Entsendungen und Remote-Work-Modellen sowie die laufende Beratung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht das Profil der Praxis.
Angesichts steigender regulatorischer Anforderungen gewinnt die Beratung zu Gleichbehandlung und Entgelttransparenz zunehmend an Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die rechtssichere Ausgestaltung von Vergütungsstrukturen, die Vermeidung wirtschaftlicher und reputationsbezogener Risiken sowie die praktische Umsetzbarkeit für Unternehmen. Diese Entwicklungen werden im Kontext internationaler HR-Strukturen fortlaufend beobachtet und in der Beratungspraxis aufgegriffen.



