Webcast: Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie in Österreich | 7. März 2023

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Das Warten hat ein Ende: Am 1. Februar 2023 haben die Regierungsparteien das „HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG“ zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern beschlossen.

Wie müssen Unternehmen die EU-Whistleblowing-Richtlinie in Österreich umsetzen?

Das neue Gesetz verpflichtet alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten, einen internen Meldekanal zur Abgabe von Hinweisen einzurichten. Für die Einrichtung der Meldekanäle gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten ab dem Inkrafttreten des Gesetzes. Unternehmen mit 50-249 Beschäftigten haben bis 18. Dezember 2023 Zeit.

Unternehmen sollten diese rechtliche Entwicklung nicht nur als Verpflichtung, sondern auch als Chance sehen. Eine groß angelegte EY-Umfrage unter Beschäftigten in österreichischen Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden hat ergeben, dass rund 70 % der Beschäftigten sich vorstellen könnten, einen Hinweis abzugeben. Durch ein sicheres und effizientes Whistleblowing-System können solche Meldungen intern und vertraulich abgewickelt werden.

Themen des Webcasts zur neuen Whistleblowing-Richtlinie

Im Webcast zur neuen Whistleblowing-Richtlinie in Österreich besprechen unsere Expert:innen unter anderem die folgenden Fragestellungen:

  • Was sind die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes?
  • In welchen Punkten gibt es Abweichungen von der EU-Richtlinie?
  • Welche arbeits- und datenschutzrechtlichen Aspekte sind zu beachten?
  • Wie kann die Umsetzung der Vorgaben in Ihrem Unternehmen aussehen?

Im Anschluss stehen Ihnen die Vortragenden Reyhaneh Darakhchan und Andreas Frohner von EY und Rechtsanwalt Sebastian Manschiebel von EY Law für eine Q&A-Session zur Verfügung.


Unternehmen: So setzen Sie die Whistleblowing-Richtlinie um

Alles, was Unternehmen über die neue Whistleblowing-Richtlinie wissen müssen, haben unsere EY Law Experten für Compliance, Arbeitsrecht und Datenschutz hier für Sie in 7 Punkten zusammengefasst:

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