David Konrath übernimmt die Leitung des Bereichs Kartell- und Wettbewerbsrecht bei EY Law Österreich

Rechtsanwalt EY Law David Konrath, Wettbewerbsrecht, Compliance Kartellrecht Österreich

David Konrath (34) verstärkt seit Jänner 2022 das Team von EY Law – Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH und übernimmt als Rechtsanwalt am Wiener Standort die Leitung des Fachbereichs österreichisches und europäisches Kartell- und Wettbewerbsrecht.

Der Rechtsanwalt berät Unternehmen bei Ermittlungen der Wettbewerbsbehörden einschließlich Hausdurchsuchungen, bei der Stellung von Kronzeugenanträgen sowie in Kartellverfahren vor den österreichischen Gerichten und der Europäischen Kommission. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind die Beratung zu Vertriebsvereinbarungen, Kooperationsvorhaben (etwa im Einkauf oder in Forschung & Entwicklung) und Fragen der Marktbeherrschung. Zudem ist David Konrath spezialisiert auf Fusionskontrolle (einschließlich der Koordinierung in mehreren Jurisdiktionen), Investitionskontrolle sowie Beihilfenrecht.

Darüber hinaus berät er Mandanten laufend zu Compliance-Fragen, etwa zu Whistleblowing, Exportkontrolle, Sanktionen und Geldwäscheprävention samt Erstellung und Implementierung von Compliance Management Systemen sowie Durchführung von Schulungen.

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Vor seinem Eintritt bei EY Law Österreich war David Konrath als Experte für Kartellrecht und Compliance bei Taylor Wessing in Wien tätig, wo er insbesondere internationale Kausen in der CEE-Region betreute.

David Konrath studierte Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz und an der Universitat Autònoma de Barcelona. Anschließend absolvierte er ein LL.M.-Studium an der Jagiellonen-Universität Krakau.

„Wir freuen uns sehr, mit David Konrath einen ausgewiesenen Experten für die Leitung unserer Praxis im Kartell- und Wettbewerbsrecht gewonnen zu haben. Er ergänzt unser dynamisches Team perfekt und wir werden gemeinsam unseren Mandanten jetzt noch umfassender mit hochqualitativer kartell- und wettbewerbsrechtlicher Beratung zur Seite stehen.“, so Georg Perkowitsch, Partner im Bereich Corporate/ M&A bei EY Law.

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