FlexCo und Senkung des Mindeststammkapitals der GmbH geplant

Startup EY Law Mindestammkapital gmbh gründen

Das BMJ hat am 30. Mai 2023 einen Ministerialentwurf über ein Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft oder Flexible Company (FlexKapGG) und ein Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) beim Nationalrat eingereicht. Die Ziele des Gesetzesvorhabens sind die Verringerung des wirtschaftlichen Risikos von Gesellschafter:innen einer GmbH und Einführung einer neuen österreichischen Kapitalgesellschaftsform (FlexKapG/FlexCo). Nachfolgend finden Sie die ersten Details zur neuen Gesellschaftsform für StartUps von Rechtsanwalt Stephan Hofmann.

FlexCo macht Standort Österreich für StartUps und Gründer attraktiver

Mit der neuen FlexKapG/FlexCo soll für die Gründung von Startups und innovativen Unternehmen eine neue Kapitalgesellschaftsform zur Verfügung stehen, die eine noch größere Freiheit zur individuellen Ausgestaltung bietet als die geltenden Kapitalgesellschaftsformen der GmbH und AG. Die Flexible Kapitalgesellschaft baut grundsätzlich auf dem GmbH-Recht auf und übernimmt in manchen Bereichen Regelungen aus dem AktG. 

Verringerung des wirtschaftlichen Risikos von Gesellschafter:innen einer GmbH

Bei der GmbH soll das Mindeststammkapital auf EUR 10.000 gesenkt werden. Zwar kann bei Inanspruchnahme der Gründungsprivilegierung schon jetzt das Stammkapital EUR 10.000 betragen, diese Höhe gilt jedoch nur vorübergehend (§ 10b GmbHG). Die Gründungsprivilegierung endet nach 10 Jahren, sodass spätestens dann zumindest EUR 17.500 von den Gesellschaftern geleistet sein müssen und diese für weitere EUR 17.500 haften. Mit einer Absenkung des GmbH-Mindeststammkapitals möchte das BMJ die österreichische GmbH für Startups attraktiver machen. Ohne die Absenkung des GmbH-Mindeststammkapitals befürchtet das BMJ einen zunehmenden Wettbewerbsnachteil der österr. GmbH gegenüber Kapitalgesellschaften anderer europäischer Staaten.

Die Begutachtungsfrist zu diesem Ministerialentwurf endet am 7. Juli 2023. Mit einem Inkrafttreten ist nicht vor dem Herbst zu rechnen.

Kontaktieren Sie EY Law Rechtsanwalt und Autor des Artikels:

Stephan Hofmann, EY Law Gesellschafter - Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht Wien
Dr. Stephan Hofmann

Geschäftsführer und Rechtsanwalt bei EY Law
stephan.hofmann@eylaw.at

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