Gesellschaftsrechtliches Leitungspositionengesetz: schleppender Wandel und Rückschritte

Gesellschaftsrechtliches Leitungspositionengesetz: schleppender Wandel und Rückschritte

Der Frauenanteil in den Vorständen österreichischer börsennotierter Unternehmen stagniert – es sind weiterhin 13,8 % der Vorstandsmitglieder weiblich. Das zeigen die Ergebnisse des neuen EY Mixed Leadership Barometers. Nur 26 der insgesamt 188 Vorstandsmitglieder sind Frauen. Und: Kein einziges WBI-Unternehmen wird von einer Frau geführt.

Strukturproblem statt Ausreißer

Von den 54 im Wiener Börse Index (WBI) gelisteten Unternehmen haben 31 keine Frau im Vorstand. Kein einziges Unternehmen wird von einer Frau als CEO geführt. Nur drei Unternehmen haben mehr als eine Frau im Vorstand. Diese Zahlen verdeutlichen: Einzelne Fortschritte ändern nichts an den strukturellen Hürden, die Frauen auf dem Weg in operative Führungsfunktionen begegnen.

31,7 % der Aufsichtsratmandate sind mit Frauen besetzt. Das entspricht zwar einer Verdopplung seit der ersten Erhebung 2015, aber nach Erfüllung der gesetzlichen 30-Prozent-Quote stagnieren viele Unternehmen. Im Dezember wurde ein neues Gesetz beschlossen, das in Aufsichts- und Verwaltungsräten eine Mindestquote von jeweils 40 Prozent Frauen und Männern vorschreibt. Börsennotierte Gesellschaften müssen diese Quoten bis spätestens 31. Dezember 2026 erfüllen.

Abschwächung des Entwurfs zum Leitungspositionengesetz

Ursprünglich sollten laut Entwurf für das Gesellschaftsrechtliche Leitungspositionengesetz in Vorständen mit mehr als zwei Personen künftig mindestens eine Frau und ein Mann vertreten sein. Diese Regelung wurde ersatzlos gestrichen. Aufsichtsräte können weiterhin individuelle Zielvorgaben festlegen, jedoch ohne jeglichen rechtlichen Rahmen.

Helen Pelzmann, Partnerin bei EY Law und Verantwortliche der Initiative Women. Fast forward bei EY Österreich, ordnet die Änderungen am Entwurf klar ein: „Damit wird aus einem klaren Gleichstellungsinstrument eine weitgehend unverbindliche Empfehlung. Der politische Wille, auch auf operativer Führungsebene strukturelle Veränderungen durchzusetzen, ist im finalen Gesetz nicht mehr erkennbar.“ Sie ergänzt: „Die im derzeitigen Entwurf vorgesehene Quote von 40 Prozent im Aufsichtsrat bei sämtlichen börsenotierten Gesellschaften verschiebt die Zielgröße zumindest in diesem Gremium deutlich. Wie unsere Untersuchung zeigt, liegen derzeit noch viele Unternehmen wesentlich darunter. Unternehmen sind gut beraten, sich bereits jetzt nach geeigneten Kandidatinnen umzusehen. Davon gibt es zahlreiche. Viele von ihnen haben sich – im Gegensatz zu ihren männlichen Kollegen – sogar zusätzlich zu ihrer Qualifikation durch spezifische Lehrgänge für Aufsichtsratspositionen fachlich vorbereitet und weitergebildet.“

Frauenanteil bei EY Law und EY

Vier von acht Partner:innen bei EY Law Austria sind Frauen. Bei EY Österreich sind elf von 44 Partner:innen Frauen; das sind 25 Prozent. Auf Management-Ebene sind 44,19 Prozent Frauen. Der Frauenanteil in der gesamten Belegschaft beträgt 53 Prozent.

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