Wie funktioniert eigentlich Content Creation im Vergaberecht? Öffentliche Ausschreibungen für Kreativleistungen sind besonders herausfordernd: Die Leistungen sind schwer zu standardisieren, der Markt ist geprägt von Ein-Personen-Unternehmen, und das digitale Kommunikationsumfeld verändert sich stetig.
Beim Vergabeforum des Business Circle zeigt unsere Partnerin Ulrike Sehrschoen, wie sich kreative Leistungen auf Social Media rechtssicher und praxistauglich ausschreiben lassen. Ihr Vortrag liefert konkrete Antworten und eine spannende Case Study zu TikTok – weil Kreativität und vergaberechtliche Anforderungen einander nicht ausschließen müssen.
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EY Law ist Partner des 23. Vergabeforum
9. – 10. Oktober 2025
MAK – Museum für angewandte Kunst, Wien
Gerne bieten wir Ihnen unseren Partnerrabatt für vergünstigte Tickets an.