RechtsanwaltsanwärterIn im Bereich Corporate | M&A
Zur Verstärkung unseres Teams in Wien suchen wir für den Bereich M&A eine(n) RechtsanwaltsanwärterIn. zur Stellenausschreibung
Absprachen zwischen Aktionären im Vorfeld einer Hauptversammlung, wie etwa die Einigung auf die Wahl von bestimmten Aufsichtsräten, können gravierende übernahmerechtliche Folgen nach sich ziehen.
Kommt die Übernahmekommission zu dem Schluss, dass die Aktionäre damit die Kontrolle über die Gesellschaft anstreben, führt dies zur Angebotspflicht nach dem Übernahmegesetz. In diesem Fall müssen die sich abstimmenden Aktionäre allen übrigen Aktionären dieser Gesellschaft ein Übernahmeangebot legen und dabei einen fairen Preis für deren Aktien anbieten. "White List" der ESMA macht klar, welches Verhalten keine Angebotspflicht auslöst.
(Standard 17.12.2013)